Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Neben der Trauer müssen Angehörige in kurzer Zeit zahlreiche organisatorische und behördliche Schritte erledigen. Diese Checkliste führt Sie durch alle wichtigen Aufgaben — von den ersten Stunden bis zu den Wochen nach dem Trauerfall.
Die ersten Stunden nach dem Tod
Arzt verständigen
Der erste Schritt nach Eintritt des Todes ist die Verständigung eines Arztes. Dieser stellt den Totenschein (Leichenschauschein) aus, der den Tod offiziell bestätigt. Rufen Sie den Hausarzt des Verstorbenen an oder, falls dieser nicht erreichbar ist, den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder den Notarzt (112).
Der Totenschein ist die Grundlage für alle weiteren Schritte und kostet zwischen 35 und 80 Euro.
Engste Angehörige informieren
Benachrichtigen Sie die engsten Familienmitglieder und Vertrauenspersonen. Prüfen Sie, ob der Verstorbene eine Bestattungsverfügung hinterlassen hat, in der persönliche Wünsche zur Bestattung festgehalten sind. Schauen Sie auch nach einem Testament, Versicherungsunterlagen und einer Vorsorgevollmacht.
Bestatter kontaktieren
Bestattungsinstitute sind rund um die Uhr erreichbar — auch an Wochenenden und Feiertagen. Der Bestatter übernimmt die Überführung des Verstorbenen und kann Ihnen bei nahezu allen organisatorischen Aufgaben helfen: von der Anmeldung beim Standesamt über die Beantragung der Sterbeurkunde bis hin zur Organisation der Trauerfeier.
In den meisten Bundesländern muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden in eine Kühlung überführt werden.
Innerhalb der ersten drei Werktage
Sterbeurkunde beantragen
Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt am Sterbeort gemeldet werden. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente:
- Totenschein des Arztes
- Personalausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienbuch
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Partners
Tipp: Lassen Sie sich mindestens 5 bis 10 Ausfertigungen der Sterbeurkunde ausstellen. Viele Institutionen verlangen Originale — Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht akzeptieren häufig keine Kopien. Die erste Urkunde kostet 10 bis 14 Euro, jede weitere 5 bis 12 Euro. Für die Rentenversicherung und Krankenkasse ist die Sterbeurkunde kostenlos.
Sonderurlaub beim Arbeitgeber
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub im Trauerfall (§ 616 BGB). Bei Tod des Ehepartners oder eigener Kinder stehen Ihnen in der Regel 2 bis 3 Tage bezahlter Sonderurlaub zu. Bei anderen Angehörigen ist es meist 1 Tag für die Beerdigung. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, da dort abweichende Regelungen festgelegt sein können.
Versicherungen und Institutionen benachrichtigen
Innerhalb von 48 Stunden
- Lebensversicherung — muss innerhalb von 48 Stunden informiert werden
- Unfallversicherung — ebenfalls 48-Stunden-Frist
Innerhalb von 30 Tagen
- Sterbegeldversicherung — Frist von 30 Tagen
- Deutsche Rentenversicherung — für die höhere Zahlung im Sterbevierteljahr sollte der Antrag auf Hinterbliebenenrente innerhalb von 30 Tagen gestellt werden
Zeitnah erledigen
- Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
- Pflegeversicherung
- Bank und Sparkasse — Daueraufträge und Lastschriften prüfen
- Arbeitgeber des Verstorbenen
- Vermieter — der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod; Erben haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten
- Weitere Versicherungen — Haftpflicht, Hausrat, Kfz-Versicherung
- Verträge — Strom, Gas, Telefon, Internet, Mobilfunk
- Mitgliedschaften — Vereine, Fitnessstudio, ADAC, Gewerkschaft
Bestattung organisieren
Bestattungsfristen nach Bundesland
In Deutschland gelten je nach Bundesland unterschiedliche Fristen für die Bestattung. Die Beisetzung muss frühestens 48 Stunden und spätestens 4 bis 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Einige Beispiele:
| Bundesland | Frist Erdbestattung | Frist Feuerbestattung |
|---|---|---|
| Bayern | 96 Stunden | 96 Stunden |
| Baden-Württemberg | 96 Stunden | 96 Stunden |
| Nordrhein-Westfalen | 10 Tage | 10 Tage |
| Hessen | 96 Stunden | 96 Stunden |
Bei einer Feuerbestattung kann die Urnenbeisetzung bis zu 6 Monate nach der Einäscherung stattfinden.
Entscheidungen treffen
Falls der Verstorbene keine Bestattungsverfügung hinterlassen hat, müssen die Angehörigen folgende Entscheidungen treffen:
- Bestattungsart: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Waldbestattung
- Grabstätte: Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab, Urnenwand
- Trauerfeier: Ort, religiös oder weltlich, Trauerredner, Musik
- Sarg oder Urne: Material und Ausführung
- Blumenschmuck und Dekoration
- Traueranzeige in der Zeitung
Ein erfahrener Bestatter berät Sie bei all diesen Fragen und unterstützt Sie bei der gesamten Organisation.
Finanzielle Angelegenheiten
Erbschein beantragen
Wenn kein notarielles Testament vorliegt, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein vom Nachlassgericht (Amtsgericht). Dieser dient als Nachweis Ihrer Erbberechtigung gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert:
| Nachlasswert | Kosten Erbschein |
|---|---|
| 8.000 Euro | ca. 126 Euro |
| 50.000 Euro | ca. 330 Euro |
| 100.000 Euro | ca. 546 Euro |
| 500.000 Euro | ca. 1.870 Euro |
Wichtig: Falls eine Kontovollmacht über den Tod hinaus besteht, können Erben auch ohne Erbschein auf das Konto zugreifen.
Erbe ausschlagen
Ist der Nachlass überschuldet, können Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die Erklärung muss persönlich beim Gericht oder über einen Notar abgegeben werden. Kosten: ab 30 Euro.
Erbschaftssteuer
Das Finanzamt muss innerhalb von 3 Monaten über die Erbschaft informiert werden — auch wenn aufgrund der Freibeträge keine Steuer anfällt. Die wichtigsten Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkelkinder: 200.000 Euro
- Geschwister, Neffen, Nichten: 20.000 Euro
Sterbevierteljahr und Hinterbliebenenrente
Im sogenannten Sterbevierteljahr — den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat — erhalten hinterbliebene Ehepartner die volle Rente des Verstorbenen. Danach wird die Witwer- bzw. Witwenrente berechnet, die je nach Rentenart 25 bis 55 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt. Der Antrag sollte möglichst innerhalb von 30 Tagen bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, da eine rückwirkende Zahlung nur für 12 Monate möglich ist.
Übersicht: Wichtige Fristen auf einen Blick
| Frist | Aufgabe |
|---|---|
| Sofort | Arzt verständigen, Totenschein ausstellen lassen |
| 24–36 Stunden | Überführung des Verstorbenen |
| 48 Stunden | Lebens- und Unfallversicherung informieren |
| 3 Werktage | Todesfall beim Standesamt melden |
| 4–10 Tage | Bestattung durchführen (je nach Bundesland) |
| 30 Tage | Sterbegeldversicherung, Rentenversicherung |
| 6 Wochen | Erbe ausschlagen (falls gewünscht) |
| 3 Monate | Finanzamt über Erbschaft informieren |
Unterstützung finden
In dieser schwierigen Zeit müssen Sie nicht alles allein bewältigen. Ein erfahrenes Bestattungsinstitut nimmt Ihnen einen Großteil der organisatorischen Last ab — von der Überführung über die Behördengänge bis zur Gestaltung der Trauerfeier. Auf Bestatter-Index.de finden Sie Bestattungsinstitute in Ihrer Nähe mit Bewertungen, Öffnungszeiten und Kontaktdaten.
Darüber hinaus bieten viele Gemeinden, Kirchen und Hospizvereine kostenlose Trauerbegleitung an, die Ihnen helfen kann, mit dem Verlust umzugehen.