Der Tod eines nahestehenden Menschen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Neben der Trauer müssen Angehörige in kurzer Zeit zahlreiche organisatorische und behördliche Schritte erledigen. Diese Checkliste führt Sie durch alle wichtigen Aufgaben — von den ersten Stunden bis zu den Wochen nach dem Trauerfall.

Die ersten Stunden nach dem Tod

Arzt verständigen

Der erste Schritt nach Eintritt des Todes ist die Verständigung eines Arztes. Dieser stellt den Totenschein (Leichenschauschein) aus, der den Tod offiziell bestätigt. Rufen Sie den Hausarzt des Verstorbenen an oder, falls dieser nicht erreichbar ist, den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder den Notarzt (112).

Der Totenschein ist die Grundlage für alle weiteren Schritte und kostet zwischen 35 und 80 Euro.

Engste Angehörige informieren

Benachrichtigen Sie die engsten Familienmitglieder und Vertrauenspersonen. Prüfen Sie, ob der Verstorbene eine Bestattungsverfügung hinterlassen hat, in der persönliche Wünsche zur Bestattung festgehalten sind. Schauen Sie auch nach einem Testament, Versicherungsunterlagen und einer Vorsorgevollmacht.

Bestatter kontaktieren

Bestattungsinstitute sind rund um die Uhr erreichbar — auch an Wochenenden und Feiertagen. Der Bestatter übernimmt die Überführung des Verstorbenen und kann Ihnen bei nahezu allen organisatorischen Aufgaben helfen: von der Anmeldung beim Standesamt über die Beantragung der Sterbeurkunde bis hin zur Organisation der Trauerfeier.

In den meisten Bundesländern muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden in eine Kühlung überführt werden.

Innerhalb der ersten drei Werktage

Sterbeurkunde beantragen

Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt am Sterbeort gemeldet werden. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Totenschein des Arztes
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienbuch
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Partners

Tipp: Lassen Sie sich mindestens 5 bis 10 Ausfertigungen der Sterbeurkunde ausstellen. Viele Institutionen verlangen Originale — Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht akzeptieren häufig keine Kopien. Die erste Urkunde kostet 10 bis 14 Euro, jede weitere 5 bis 12 Euro. Für die Rentenversicherung und Krankenkasse ist die Sterbeurkunde kostenlos.

Sonderurlaub beim Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub im Trauerfall (§ 616 BGB). Bei Tod des Ehepartners oder eigener Kinder stehen Ihnen in der Regel 2 bis 3 Tage bezahlter Sonderurlaub zu. Bei anderen Angehörigen ist es meist 1 Tag für die Beerdigung. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, da dort abweichende Regelungen festgelegt sein können.

Versicherungen und Institutionen benachrichtigen

Innerhalb von 48 Stunden

  • Lebensversicherung — muss innerhalb von 48 Stunden informiert werden
  • Unfallversicherung — ebenfalls 48-Stunden-Frist

Innerhalb von 30 Tagen

  • Sterbegeldversicherung — Frist von 30 Tagen
  • Deutsche Rentenversicherung — für die höhere Zahlung im Sterbevierteljahr sollte der Antrag auf Hinterbliebenenrente innerhalb von 30 Tagen gestellt werden

Zeitnah erledigen

  • Krankenversicherung (gesetzlich oder privat)
  • Pflegeversicherung
  • Bank und Sparkasse — Daueraufträge und Lastschriften prüfen
  • Arbeitgeber des Verstorbenen
  • Vermieter — der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod; Erben haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten
  • Weitere Versicherungen — Haftpflicht, Hausrat, Kfz-Versicherung
  • Verträge — Strom, Gas, Telefon, Internet, Mobilfunk
  • Mitgliedschaften — Vereine, Fitnessstudio, ADAC, Gewerkschaft

Bestattung organisieren

Bestattungsfristen nach Bundesland

In Deutschland gelten je nach Bundesland unterschiedliche Fristen für die Bestattung. Die Beisetzung muss frühestens 48 Stunden und spätestens 4 bis 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Einige Beispiele:

BundeslandFrist ErdbestattungFrist Feuerbestattung
Bayern96 Stunden96 Stunden
Baden-Württemberg96 Stunden96 Stunden
Nordrhein-Westfalen10 Tage10 Tage
Hessen96 Stunden96 Stunden

Bei einer Feuerbestattung kann die Urnenbeisetzung bis zu 6 Monate nach der Einäscherung stattfinden.

Entscheidungen treffen

Falls der Verstorbene keine Bestattungsverfügung hinterlassen hat, müssen die Angehörigen folgende Entscheidungen treffen:

  • Bestattungsart: Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung, Waldbestattung
  • Grabstätte: Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab, Urnenwand
  • Trauerfeier: Ort, religiös oder weltlich, Trauerredner, Musik
  • Sarg oder Urne: Material und Ausführung
  • Blumenschmuck und Dekoration
  • Traueranzeige in der Zeitung

Ein erfahrener Bestatter berät Sie bei all diesen Fragen und unterstützt Sie bei der gesamten Organisation.

Finanzielle Angelegenheiten

Erbschein beantragen

Wenn kein notarielles Testament vorliegt, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein vom Nachlassgericht (Amtsgericht). Dieser dient als Nachweis Ihrer Erbberechtigung gegenüber Banken, Versicherungen und dem Grundbuchamt. Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert:

NachlasswertKosten Erbschein
8.000 Euroca. 126 Euro
50.000 Euroca. 330 Euro
100.000 Euroca. 546 Euro
500.000 Euroca. 1.870 Euro

Wichtig: Falls eine Kontovollmacht über den Tod hinaus besteht, können Erben auch ohne Erbschein auf das Konto zugreifen.

Erbe ausschlagen

Ist der Nachlass überschuldet, können Sie das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis der Erbschaft beim Nachlassgericht ausschlagen. Die Erklärung muss persönlich beim Gericht oder über einen Notar abgegeben werden. Kosten: ab 30 Euro.

Erbschaftssteuer

Das Finanzamt muss innerhalb von 3 Monaten über die Erbschaft informiert werden — auch wenn aufgrund der Freibeträge keine Steuer anfällt. Die wichtigsten Freibeträge:

  • Ehepartner: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Geschwister, Neffen, Nichten: 20.000 Euro

Sterbevierteljahr und Hinterbliebenenrente

Im sogenannten Sterbevierteljahr — den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat — erhalten hinterbliebene Ehepartner die volle Rente des Verstorbenen. Danach wird die Witwer- bzw. Witwenrente berechnet, die je nach Rentenart 25 bis 55 Prozent der Rente des Verstorbenen beträgt. Der Antrag sollte möglichst innerhalb von 30 Tagen bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden, da eine rückwirkende Zahlung nur für 12 Monate möglich ist.

Übersicht: Wichtige Fristen auf einen Blick

FristAufgabe
SofortArzt verständigen, Totenschein ausstellen lassen
24–36 StundenÜberführung des Verstorbenen
48 StundenLebens- und Unfallversicherung informieren
3 WerktageTodesfall beim Standesamt melden
4–10 TageBestattung durchführen (je nach Bundesland)
30 TageSterbegeldversicherung, Rentenversicherung
6 WochenErbe ausschlagen (falls gewünscht)
3 MonateFinanzamt über Erbschaft informieren

Unterstützung finden

In dieser schwierigen Zeit müssen Sie nicht alles allein bewältigen. Ein erfahrenes Bestattungsinstitut nimmt Ihnen einen Großteil der organisatorischen Last ab — von der Überführung über die Behördengänge bis zur Gestaltung der Trauerfeier. Auf Bestatter-Index.de finden Sie Bestattungsinstitute in Ihrer Nähe mit Bewertungen, Öffnungszeiten und Kontaktdaten.

Darüber hinaus bieten viele Gemeinden, Kirchen und Hospizvereine kostenlose Trauerbegleitung an, die Ihnen helfen kann, mit dem Verlust umzugehen.